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Hilfe beim schwierigem Start ins selbstständige Leben

Tragwerk- Projekt „Starthilfe“ erhält eine Spende von der Otto und Eugen Ficker-Stiftung

Seit 90 Jahren wirkt die Otto und Eugen Ficker-Stiftung zum Wohle der Stadt Kirchheim, wie es die Stifter im Jahr 1929 festgelegt haben. Nach stürmischen Jahren, in denen der Niedergang der einstmals branchenführenden Otto Ficker AG im Vordergrund stand, engagiert sich die Stiftung seit einigen Jahren für soziale Einrichtungen in der Stadt Kirchheim.

Auch in diesem Jahr darf sich die Stiftung Tragwerk über eine großzügige Spende der Otto und Eugen Ficker-Stiftung für ein ganz besonderes Projekt freuen.
Mit einem Betrag von 5.000 Euro unterstützt die Otto und Eugen Ficker-Stiftung das Projekt „Starthilfe“, das betreuten jungen Menschen bei ihrem schwierigen Start ins Leben begleitend zur Seite stehen möchte.

Zur Spendenübergabe am 12.02.2020 informierten sich Renate Kath als Vertreterin und Vorstandsmitglied der Otto und Eugen Ficker- Stiftung sowie Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker über das neue Projekt der Stiftung Tragwerk.

Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Tragwerk Jürgen Knodel bedankte sich für die großzügige Spende und berichtete von der Situation der betreuten jungen Menschen und deren Schwierigkeiten im Übergang in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben.
„Leider sind unsere Betreuten auf dem Wohnungsmarkt häufig chancenlos. Wir stellen deshalb trägereigene Wohnungen der Stiftung Tragwerk zur Verfügung oder übernehmen als Garant gegenüber dem Vermieter die Verantwortung für die Anmietung der Wohnungen und arbeiten darauf hin, dass die jungen Menschen nach einer Bewährungsphase selbst den Mietvertrag übernehmen können.“  

Die Kosten, die für die Ausstattung und Renovierung der Wohnungen anfallen, sollen durch das Projekt Starthilfe gedeckt werden. Daneben werden kompetente ehrenamtliche Starthelfer gesucht, die die Jugendlichen als Paten in dieser entscheidenden Phase an die Hand nehmen und begleiten. Unterstützen können die Paten nicht nur bei der Ausbildungs- und Wohnungssuche, sondern auch beim Schriftverkehr und der Organisation des neuen Alltags.
Wichtig ist, dass die Paten auch noch nach dem 21. Lebensjahr zur Verfügung stehen, wenn die Jugendhilfeeinrichtung endgültig nicht mehr zuständig ist.

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