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Stiftung Tragwerk

Wir beraten, unterstützen, fördern und pflegen.

Vertretungen

Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung ist die betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht. Der gesetzliche Auftrag der Mitarbeitervertretung wird in zwei grundlegende Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (§§40 & 41) deutlich beschrieben. Die MAV hat danach "die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterschaft zu fördern" und sie hat zusammen mit der Dienststellenleitung darauf zu achten, dass "alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden".

Als gewählte Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Tragwerk setzt sich die MAV aktiv dafür ein, diese Leitlinien und Grundsätze im beruflichen Alltag umzusetzen.

Zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehören:

  • - die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterschaft
  • - das Eintreten für gute Zusammenarbeit und Frieden in der Dienstgemeinschaft
  • - die Mitbestimmung z.B. bei Einstellungen, Eingruppierung, Kündigung, Arbeitszeit und Fortbildungsfragen
  • - die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen und Entsendungen von Delegierten in Regional- und Vollversammlungen
  • - die Mitwirkung bei Aufstellung und Änderung des Stellenplanes
  • - die Einführung grundlegender Arbeitsmethoden (z.B. EDV,...)
  • - die Auflösung bzw. Einschränkung oder Umwandlung der Einrichtung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Tragwerk können sich jederzeit mit Fragen an die MAV wenden. Dies kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Über die persönlichen Angelegenheiten, die der MAV anvertraut werden, hat diese Stillschweigen zu bewahren.

 

Kontakt

Vorsitzender der MAV

Matthias Banzhaf
Telefon: 07021 / 5008-36
Mobil:  0176 / 12 34 64 10
E-Mail: mavstiftung-tragwerk.de