Hierzu stellen Sie bei der für Ihren Angehörigen zuständigen Pflegekasse (mit der Krankenkasse identisch) einen Antrag auf Pflegeeinstufung. Die Pflegekasse beauftragt dann den MDK (Medizinischen Dienst der Kassen) mit einem Pflegegutachten, zudem dieser einen Termin mit Ihnen vereinbart
Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die Möglichkeit, den zu pflegenden Angehörigen für die Zeit eines Urlaubes, den eine Pflegeperson auch benötigt, oder wenn die Pflegeperson aus anderen Gründen verhindert ist, in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen.
Aktuell stehen Ihnen dafür insgesamt 3589 Euro als Jahresbudget zur freien Verfügung. Für welchen Zeitraum der Betrag ausreicht ist vom Pflegegrad und dem jeweils geltenden Pflegesatz abhängig. Dies können Sie gerne bei uns erfragen.
Zu den Pflegekosten kommen noch die individuellen Kosten, wie Friseur, Fußpflege, Medikamentenzuzahlungen, besondere Getränke außerhalb des normalen Angebotes (Alkohol und Fruchtsäfte) sowie persönliche Pflegeartikel (Zahncreme, Haftcreme, …), dazu. Waschlotion und Bodylotion sind im Preis enthalten.
Freiwerdende Pflegeheimplätze sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass man derzeit eine durchschnittliche Wartezeit von 3-5 Monaten hat, wenn man sich gezielt auf eine bestimmte Einrichtung festlegt.
Nein. Besuchszeiten sind ein altes Relikt aus vergangenen Zeiten. Das Haus ist täglich von 06.00 Uhr bis 20.30 geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Sie klingeln und die diensthabenden Mitarbeiter/-innen öffnen Ihnen, sofern Sie einen Angehörigen bei uns im Haus haben, die Türe.
Zur Grundausstattung eines jeden Zimmers gehören:
Weitere Möbel, die nicht bei der Ausübung von Pflegetätigkeiten behindern, können mitgebracht werden.
Haustiere können, nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung mitgebracht werden – werden aber nicht vom Hauspersonal versorgt.
Nein. Fernsehgeräte müssen von Zuhause mitgebracht werden. Es ist hier bitte auch darauf zu achten, dass ab Juni 2017 nur noch digitaler empfang möglich ist und somit entweder der Fernseher selbst einen eingebauten Digitalreceiver hat oder ein solcher zusätzlich angebracht werden muss. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind im Preis inbegriffen und als Pflegeheimbewohner kann man sich von den Fernsehbeiträgen für ARD und ZDF sowie Deutschlandfunk befreien lassen.
Telefonanschlüsse sind bis in die Zimmer gelegt, müssen aber beim Telefonanbieter beantragt und freigeschaltet werden. Bewohner, die bisher eine Telefonnummer mit der Vorwahl 07021 hatten, können mit Ihrem Anbieter vereinbaren diese ins Heim „mitnehmen“ zu können.
Nein, im Wächterheim gibt es seit der Änderung der Landesheimbauverordnung keine Doppelzimmer mehr.
Jedes Zimmer hat ein Pflegebett, einen Schrank, Sideboard, Kommode, einen Tisch und zwei Stühle. Dies ist die Regelausstattung. Soweit es die jeweilige Pflegebedürftigkeit und die Menge der dazu benötigten Hilfsmittel zulässt, kann zusätzlich noch eigene Ausstattung mitgebracht werden. Alle Zimmer verfügen über Kabelfernsehanschluss (Fernsehgerät muss mitgebracht werden).
Eine eigene Nasszelle mit Dusche, Waschbecken und WC ist in unserem Haus in jedem Zimmer selbstverständlich.
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