
Die Mitarbeitervertretung ist die betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht. Der gesetzliche Auftrag der Mitarbeitervertretung wird in zwei grundlegende Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (§§40 & 41) deutlich beschrieben. Die MAV hat danach "die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterschaft zu fördern" und sie hat zusammen mit der Dienststellenleitung darauf zu achten, dass "alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden".
Als gewählte Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Tragwerk setzt sich die MAV aktiv dafür ein, diese Leitlinien und Grundsätze im beruflichen Alltag umzusetzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Tragwerk können sich jederzeit mit Fragen an die MAV wenden. Dies kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Über die persönlichen Angelegenheiten, die der MAV anvertraut werden, hat diese Stillschweigen zu bewahren.
Die Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) ist an die Mitarbeitervertretung (MAV) angegliedert. Wir vertreten die Interessen der unter 18-Jährigen, der Studierenden und Auszubildenden bei der Stiftung Tragwerk und setzen uns für ihre Rechte ein. Wir, das sind drei Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen, die im Dezember 2022 gewählt wurden.
Wir beantworten gerne Fragen rund um die Themen:
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