Im Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist die Notwenigkeit einer Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen mit mindestens 5 schwerbehinderten Mitarbeitenden festgeschrieben. Zusätzlich sind dort die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der schwerbehinderten Mitarbeitenden festgelegt. Diese Vorschriften wurden in das kirchliche Arbeitsrecht nahezu vollständig übernommen.
Im Januar 2010 wurde in der Stiftung Tragwerk Herr Gerhard S. Müller erstmals als Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende (SBV) gewählt und ist seit dieser Zeit für die Mitarbeitenden der erste Ansprechpartner. Im April 2025 wurde Frau Rieke Sailer zur Stellvertreterin gewählt und übernimmt seit dieser Zeit die Abwesenheitsvertretung.
Die SBV nimmt folgende Aufgaben für Mitarbeitende in der Stiftung Tragwerk wahr:
Mitarbeitende können sich gerne telefonisch oder per Mail an die Vertrauensperson wenden. Für alle Anliegen und persönlichen Gespräche gilt die Schweigepflicht.

01575/6991486
sbv@stiftung-tragwerk.de
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag, eine Rückmeldung erfolgt in der Regel spätestens am nächsten Arbeitstag.

01575/2128386
sbv@stiftung-tragwerk.de
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