Startseite
Suche

Psychologische Beratungsstelle

Hier gibt es offene Ohren für menschliche Nöte - Zuwendung - Wegweiser in Krisen

Downloads

Häufig gestellte
Fragen (FAQ)

ieF-Beratung

Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII

Grundsätzliches zur Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF):
•    Die ieF-Beratung steht Ihnen in Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung haben und eine neutrale Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
•    Die ieF unterstützt Sie bei der Beurteilung von Anzeichen und Anhaltspunkten einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls und bei der Erarbeitung wirksamer Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes.
•    Die Inhalte der ieF-Beratung sind vertraulich und werden von Ihnen anonymisiert vorgestellt.
•    Die insoweit erfahrene Fachkraft unterliegt einer besonderen Schweigepflicht.
•    Das Angebot ist kostenfrei.
•    Die insoweit erfahrene Fachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion.

Das bedeutet für Sie:
•    Die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen.
•    Die insoweit erfahrene Fachkraft ist Fall-neutral.
•    Die ieF hat keine Entscheidungskompetenz.
•    Die insoweit erfahrene Fachkraft hat keine Dienst- oder Fachaufsicht.